Mentor*in für junge Geflüchtete
Welche Aufgaben hat ein*e Mentor*in?
Als Mentor*in sind Sie persönliche Ansprechpartner*in und Vertrauensperson für den*die Jugendliche*n. Sie unterstützen ihn*sie im Alltag, geben Stabilität und vermitteln ein Willkommensgefühl. Die konkrete Gestaltung der Beziehung zwischen Mentor*in und dem*der Jugendlichen hängt von den persönlichen Interessen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der beiden ab.
Eine Mentorenschaft ist das geeignete Engagement für Menschen, die…
- Einen jungen Menschen mit Fluchterfahrung im Alltag unterstützen und begleiten möchten
- Freude und Sensibilität für den Umgang mit jungen Menschen aus anderen Ländern und Kulturen haben
- über eine gewisse zeitliche Flexibilität verfügen
- offen für Beratung und Qualifizierung sind
- sich gerne mit anderen austauschen und vernetzen
- über 18 Jahre alt sind und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen
Der Vermittlungsprozess – das passende Tandem finden
Wir führen mit Ihnen und mit den jungen Menschen, die eine persönliche Begleitung wünschen, ausführliche Informations- und Kennlerngespräche. Für die gelingende Vermittlung einer Mentorenschaft (Matching) ist eine sorgfältige Auswahl wichtig, bei der wir Motivation, Erwartungen und Interessen berücksichtigen.
Mentor*innen…
- hören zu, beraten, zeigen Verständnis
- unterstützen bei Hausaufgaben oder beim Deutschlernen
- kochen gemeinsam
- machen zusammen Ausflüge
- helfen bei der Ausbildungs- oder Wohnungssuche
- öffnen ihre eigenen Netzwerke (Freunde, Familie, Hobbies)
- halten Kontakt zu Betreuer*innen aus der Jugendhilfe (Einrichtung/Wohngruppe, ambulante Jugendhilfe)
- beachten die Schweigepflicht und die Vorgaben zum Datenschutz
Mentor*innen haben gegenüber Dritten keine Pflichten und keine Entscheidungsbefugnis. Alle Rechte liegen bei der Amtsvormundschaft und beim Casemanagement/Jugendamt. Mentor*innen haben keinen Anspruch darauf, persönliche Informationen über den Jugendlichen zu bekommen (bei Behörden, Schule, Arztpraxen, Betreuer*innen etc.).
Unsere Empfehlungen
Wichtig und hilfreich ist ein guter und regelmäßiger Kontakt zu den Betreuer*innen der Jugendhilfeträger. Sie sehen die Jugendlichen regelmäßig und bekommen mit, wie es ihnen geht und was gerade ansteht (Migrationsamt, Schule, Gesundheit etc.).
Hilfreich kann auch der Kontakt zum/zur Casemanager*in und bei Minderjährigen zum/zur Amtsvormund*in sein.
Wenn Sie Mentor*in werden möchten, brauchen wir von Ihnen
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Sie werden von den Kosten befreit!)
- Ihre Bereitschaft, an Informations- und Beratungsgesprächen und unseren Austauschtreffen teilzunehmen
- Ihre Bereitschaft, unsere Schulungen zu besuchen (Qualifizierung mit ca. 4-5 Seminaren)
Wir melden die bei uns engagierten Mentor*innen von Minderjährigen bei der Amtsvormundschaft/beim Amt für soziale Dienste.
Eine Mentorenschaft kann - wenn beide das wünschen und der/die Jugendliche noch minderjährig ist - in eine ehrenamtliche Vormundschaft übergehen. Erfahrungsgemäß kennen sich Mentor*in und Jugendliche*r einige Wochen bzw. Monate, bis die Beziehung sich so entwickelt hat, dass beide sich eine Vormundschaft wünschen.
Zusammengefasst finden Sie viele Informationen rund um ein Engagement als Mentor*n in unserem Reader:
- Teil 1: Junge Geflüchtete in Bremen
- Teil 2: Mentorenschaften für junge Geflüchtete
- Teil 3: Ehrenamtliche Einzelvormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fluchtraum Bremen e.V. ist kontinuierlich ansprechbar für die Fragen, Anliegen und Wünsche der Mentor*innen und unterstützt das Engagement durch Beratung, Austauschtreffen, Schulungen, einen Newsletter und Informationen auf der Website.