Vormund:in werden

Einzelvormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Foto einer Vormundin mit MündelEhrenamtliche Vormund:innen übernehmen Aufgaben wie ein Elternteil: sie tragen die rechtliche Sorge für einen minderjährigen Geflüchteten, der/die ohne Eltern in Deutschland lebt.
Die Aufgaben orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben zur ehrenamtlichen Vormundschaft (BGB). Die Auswahl der Vormund:innen erfolgt durch die zuständigen Stellen – Amtsvormundschaft und Familiengericht.


Eine Einzelvormundschaft ist das passende Engagement für Menschen, die …


  • eine längerfristige persönliche Beziehung zu einem Jugendlichen eingehen möchten
  • bereit sind, für die Person des Kindes/Jugendlichen zu sorgen und als Mündel rechtlich zu vertreten
  • ihren Wohnsitz in Bremen haben
  • fähig sind, mit schwierigen Lebenssituationen umzugehen
  • bereit sind, mit den zuständigen Stellen (Jugendamt/Amtsvormundschaft, Casemanagement, Fachkräften der Jugendhilfe) zusammenzuarbeiten
  • über 18 Jahre alt sind und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen

Welche Aufgaben hat ein:e Vormund:in?


Vormund:innen übernehmen Aufgaben wie Eltern – die rechtliche Sorge und die Personensorge – für den/die Minderjährige:n und arbeiten eng mit dem Jugendamt | Amtsvormundschaft | Casemanagement zusammen. Die Alltagssorge bleibt bei der Fachkraft der Jugendhilfe.

  • Rechtliche Sorge: Aufgabe als gesetzliche:r Vertreter:in (unterschreiben)
  • Personensorge: Verantwortet persönlich Pflege und Erziehung (Unterbringung, Schule, körperliche und seelische Gesundheit)
  • Treffen mit dem/der Jugendlichen (mindestens einmal monatlich)
  • Vermögenssorge (entfällt i.d.R. bei umF)
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen im Jugendamt (Perspektivplanung)
  • Berichtspflicht gegenüber dem Familiengericht (einmal jährlich)
  • Schweigepflicht und Vorgaben zum Datenschutz sowie Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz beachten

Vormund:innen erfüllen folgende Voraussetzungen


  • Bereitschaft zur Übernahme der rechtlichen Vertretung eines/einer Minderjährigen
  • Kontakt und Beziehungsfähigkeit
  • Erzieherisches Verständnis
  • Fähigkeit, mit schwierigen Lebenssituationen umzugehen
  • Belastbarkeit und Kennen der eigenen Grenzen
  • Wohnsitznähe
  • Kenntnis von Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
  • die Vorlage eines einwandfreien erweiterten polizeiliches Führungszeugnisses
  • das Kennenlernen der/des Minderjährigen im Vorfeld, d.h. erfolgreicher Verlauf der Anfangsphase (Mentor:innenschaft)
  • Erklärter Wunsch der/des Minderjährigen nach einer ehrenamtlichen Vormundschaft (Zustimmung)
  • Teilnahme an Austauschtreffen und Schulungen

Das Wohl des Mündels steht immer im Vordergrund


Im Mittelpunkt steht immer der junge Mensch, sein/ihr Wohl, seine/ihre Entwicklungs- und Lebensperspektiven.

Zugleich bewegt sich ein:e Einzelvormund:in im Kontext der Struktur der Jugendhilfe und den jeweiligen Amtszuständigkeiten (Amtsvormundschaft, Jugendamt, Casemanagement, Familiengericht) und der Betreuer:innen in der Jugendhilfe. Diese Schnittstellen erfordern eine Kultur der Zusammenarbeit, die immer wieder neu ausbalanciert werden muss. Damit dies gelingt, ist eine hohe Bereitschaft zur Kommunikation, Abstimmung und Zusammenarbeit wichtig. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen.


Unsere Aufgaben


  • Wir beraten Interessierte ausführlich über die Aufgaben einer Vormundschaft.
  • Wir bereiten die Übernahme einer Vormundschaft vor und leiten die erforderlichen Unterlagen an die Amtsvormundschaft weiter. Die Beantragung der ehrenamtlichen Vormundschaft beim Familiengericht erfolgt durch die zuständige Stelle (Jugendamt/Amtsvormundschaft). Das Familiengericht entscheidet über die Bestallung.
  • Wir unterstützen die Vormund:innen in ihrem Engagement durch Beratung, Austauschtreffen und Schulungen.

Sie möchten Vormund:in werden?


Rufen Sie uns gerne an: T 0421. 835 61 53
oder mobil 0160.0320 30 88 oder 0160. 996 124 86
Oder schreiben Sie eine E-Mail: info[at]fluchtraum-bremen.de

Mehr Informationen zur ehrenamtlichen Einzelvormundschaft finden Sie hier:

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