Ehrenamtliche Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Rechtliche Vertretung erfordert Engagement und Vertrauen

Einzelvormund:innen übernehmen Aufgaben wie ein Elternteil, d.h. sie tragen die (rechtliche) Sorge für eine:n Minderjährige:n.

Sie können eine Vormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (umF) übernehmen, wenn Sie schon seit einigen Monaten als Mentor:in tätig sind und wenn beide – Sie und Ihr Mentee – das wünschen.

Der/die Minderjährige wird weiterhin in der Jugendhilfe betreut, hat dort Bezugsbetreuer:innen, die im Alltag die ersten Ansprechpartner:innen sind. Im Jugendamt ist weiterhin eine Person als Fallbeauftragte:r (Casemanager:in) zuständig.

Zunächst wird für alle umF, die in Bremen in der Jugendhilfe aufgenommen werden, vom Jugendamt eine Amtsvormundschaft eingesetzt. Mit der Bestallung einer/eines ehrenamtliche:n Vormund:in durch das Familiengericht wird die Amtsvormundschaft ersetzt.

Eine Einzelvormundschaft ist das passende Engagement für Menschen, die…

  • Verantwortung für die Zukunftsgestaltung eines Kindes oder Jugendlichen übernehmen möchten
  • Freude und Sensibilität für den Umgang mit jungen Menschen aus anderen Ländern und Kulturen haben
  • über eine gewisse zeitliche Flexibilität verfügen
  • offen für Beratung, Qualifizierung sind
  • sich gerne mit anderen austauschen und vernetzen
  • keine Scheu vor dem Umgang mit Ämtern und Behörden haben
  • über 18 Jahre alt sind und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen

Aufgaben von Einzelvormund:innen (EVM)

  • Rechtliche Sorge: Aufgabe als gesetzliche:r Vertreter:in (unterschreiben)
  • Personensorge: Verantwortet persönlich Pflege und Erziehung (Unterbringung, Schule, körperliche und seelische Gesundheit)
  • Treffen mit dem/der Jugendliche:n mindestens einmal monatlich
  • Vermögenssorge (entfällt i.d.R. bei umF)
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen im Jugendamt (Perspektivplanung)
  • Berichtspflicht gegenüber dem Familiengericht (einmal jährlich)
  • Die Alltagssorge bleibt bei der/dem Betreuer:in der Jugendhilfe
  • Einhalten der Schweigepflicht und der Vorgaben zum Datenschutz

Im Mittelpunkt steht immer der junge Mensch, sein Wohl, seine Entwicklungs- und Lebensperspektiven. Ein:e Einzelvormund:in bewegt sich immer im Kontext der Amtszuständigkeiten (Jugendamt, Casemanagement) und der Betreuer:innen in der Jugendhilfe. Diese Schnittstellen erfordern eine Kultur der Zusammenarbeit, die immer wieder neu ausbalanciert werden muss. Damit dies gelingt, ist eine hohe Bereitschaft zur Kommunikation, Abstimmung und Zusammenarbeit wichtig.

Anbahnung der Einzelvormundschaft

Für die Beantragung einer Vormundschaft gibt es in Bremen ein abgestimmtes Verfahren mit den zuständigen Stellen. Fluchtraum Bremen e.V. bahnt diese Vormundschaft an. Dazu gehören folgende Schritte:

  • Gespräch zur Vormundschaftsberatung
  • Die/der Mentor:in nimmt Kontakt mit der/dem zuständigen Amtsvormund:in auf
  • Erforderliche Unterlagen:
    o Schriftliche Erklärung des/der Jugendlichen (Einverständniserklärung, auch handschriftlich möglich)
    o Schriftliche Einwilligungserklärung des/der Mentor:in
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (falls das zur Mentorenschaft eingereichte polizeiliche Führungszeugnis älter als 6 Monate ist)

Wir erstellen eine Eignungsbescheinigung, reichen die Unterlagen bei der Amtsvormundschaft ein und schlagen die Übernahme der Vormundschaft vor. Von dort wird die Beantragung an das Familiengericht weitergeleitet. Erfahrungsgemäß dauert es ca. 4 Wochen, bis Sie vom Familiengericht eingeladen werden und Ihre Bestallungsurkunde erhalten.

Fluchtraum Bremen e.V. ist während der Vormundschaft kontinuierlich ansprechbar für die Fragen, Anliegen und Wünsche und unterstützt das Engagement durch Beratung, Austauschtreffen, Schulungen, einen Newsletter und Informationen auf der Website.

Wie geht es nach Beendigung der Vormundschaft weiter?

Mit Volljährigkeit des Jugendlichen ist die Vormundschaft „offiziell“ beendet. Das Familiengericht fordert dann die Bestallungsurkunde zurück.

Wir begleiten diese Übergangsphase durch ein Abschlussgespräch und Beratungen. Erfahrungsgemäß besteht der Kontakt zwischen der/dem ehemaligem Vormund:in und dem Jugendlichen auch nach offizieller Beendigung der Vormundschaft weiter. Wenn beide es wünschen, wird die Beziehung als Mentorenschaft fortgesetzt. Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschtreffen können weiterhin in Anspruch genommen werden.

Wichtige Informationen für Einzelvormund:innen

Einzelvormund:innen …

  • sind über die Unfall-und Haftpflichtversicherung des Landes versichert (Rahmenvertrag Bremen und ÖVB von 2016)
  • erstellen einmal jährlich einen Bericht an das Familiengericht (nach Aufforderung durch das Familiengericht)
  • erhalten eine Erstattung der Aufwendungen nach § 1835 BGB (als Aufwandspauschale 399€)
  • können bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) eine Vertretungsvollmacht an Dritte ausstellen
  • unterliegen der Aufsicht und Kontrolle des Familiengerichts (Rechtspfleger)
  • können unter bestimmten Voraussetzungen eine „Ehrenamtskarte“ beim Referat Bürgerengagement beantragen

Mehr Informationen zur ehrenamtlichen Einzelvormundschaft finden Sie in unserem Reader für Interessierte und Engagierte:

sowie auf der Website der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.

Auf unserer Presseseite finden Sie verschiedene Artikel und Bericht über Mentorenschaften, die über Fluchtraum Bremen e.V. vermittelt und begleitet wurden.

So unterstützen und begleiten wir ehrenamtliche Vormund:innen