Mentoringprogramm für junge Geflüchtete
Welche Aufgaben hat ein:e Mentor:in?
Als Mentor:in sind Sie persönliche Ansprechpartner:in und Vertrauensperson für den/die Jugendliche:n. Sie unterstützen ihn/sie im Alltag, geben Stabilität und vermitteln ein Willkommensgefühl. Die konkrete Gestaltung der Beziehung zwischen Mentor:in und dem/der Jugendlichen hängt von den persönlichen Interessen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der beiden ab.
Eine Mentorenschaft ist das geeignete Engagement für Menschen, die…
- einen jungen Menschen mit Fluchterfahrung im Alltag unterstützen und begleiten möchten
- Freude und Sensibilität für den Umgang mit jungen Menschen aus anderen Ländern und Kulturen haben
- über eine gewisse zeitliche Flexibilität verfügen
- offen für Beratung und Qualifizierung sind
- sich gerne mit anderen austauschen und vernetzen
- über 18 Jahre alt sind und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen
Der Vermittlungsprozess – das passende Tandem finden
Wir führen mit Ihnen und mit den jungen Menschen, die eine persönliche Begleitung wünschen, ausführliche Informations- und Kennlerngespräche. Für die gelingende Vermittlung einer Mentorenschaft (Matching) ist eine sorgfältige Auswahl wichtig, bei der wir Motivation, Erwartungen und Interessen berücksichtigen.
Aufgaben von Mentor:innen
- zuhören, beraten, Verständnis zeigen
- bei Hausaufgaben oder beim Deutschlernen unterstützen
- gemeinsam kochen
- zusammen Ausflüge machen
- bei der Ausbildungs- oder Wohnungssuche helfen
- die eigenen Netzwerke (Freunde, Familie, Hobbies) öffnen
- Kontakt zu Betreuer:innen aus der Jugendhilfe halten (Einrichtung/Wohngruppe, ambulante Jugendhilfe)
- die Schweigepflicht und die Vorgaben zum Datenschutz beachten
Mentor:innen haben gegenüber Dritten keine Pflichten und keine Entscheidungsbefugnis. Alle Rechte liegen bei der Amtsvormundschaft und beim Casemanagement/Jugendamt. Mentor:innen haben keinen Anspruch darauf, persönliche Informationen über den Jugendlichen zu bekommen (bei Behörden, Schule, Arztpraxen, Betreuer:innen etc.).
Unsere Empfehlungen
Wichtig und hilfreich ist ein guter und regelmäßiger Kontakt zu den Betreuer:innen der Jugendhilfeträger. Sie sehen die Jugendlichen regelmäßig und bekommen mit, wie es ihnen geht und was gerade ansteht (Migrationsamt, Schule, Gesundheit etc.).
Hilfreich kann auch der Kontakt zum/zur Casemanager:in und bei Minderjährigen zum/zur Amtsvormund:in sein.
Das brauchen wir von Ihnen, wenn Sie Mentor:in werden möchten
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Sie werden von den Kosten befreit!)
- Ihre Bereitschaft, an Informations- und Beratungsgesprächen und unseren Austauschtreffen teilzunehmen
- Ihre Bereitschaft, unsere Schulungen zu besuchen (Qualifizierung mit ca. 4-5 Seminaren)
Wir melden die bei uns engagierten Mentor:innen von Minderjährigen bei der Amtsvormundschaft/beim Amt für soziale Dienste.
Eine Mentorenschaft kann - wenn beide das wünschen und der/die Jugendliche noch minderjährig ist - in eine ehrenamtliche Vormundschaft übergehen. Erfahrungsgemäß kennen sich Mentor:in und Jugendliche:r einige Wochen bzw. Monate, bis die Beziehung sich so entwickelt hat, dass beide sich eine Vormundschaft wünschen.
Zusammengefasst finden Sie viele Informationen rund um ein Engagement als Mentor:in in unserem Reader:
- Reader Teil 1: Junge Geflüchtete in Bremen
- Reader Teil 2: Mentorenschaften für junge Geflüchtete
- Reader Teil 3: Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fluchtraum Bremen e.V. ist kontinuierlich ansprechbar für die Fragen, Anliegen und Wünsche der Mentor:innen und unterstützt das Engagement durch Beratung, Austauschtreffen, Schulungen, einen Newsletter und Informationen auf der Website.